Schimmel erkennen Sie in Ihrer Wohnung an unschönen schwarzen, braunen und gelben Flecken an den Wänden, in Raumecken oder auch an den Fensterdichtungen oder Fugen im Bad. Auch ein modriger, unangenehmer Geruch im Zimmer kann ein deutliches Zeichen für den Pilzbefall sein.
Doch nicht nur optisch ist Schimmel ein echtes Problem, sondern auch gesundheitliche Beeinträchtigungen sind ernstzunehmende Folgen. Zudem summieren sich notwendige Renovierungskosten schnell und nehmen horrende Summen an. Doch wer haftet in einer Mietwohnung eigentlich für Schäden, die durch Schimmel entstehen? Wir vom Malereibetrieb Sven Brockmann, Profis für Schimmelsanierung in Hamburg, verraten Ihnen, was Sie beachten müssen.
Ursachen für Schimmel in der Wohnung
Bei Schimmel handelt es sich um eine Vielzahl an Pilzen, die auf Tapeten, Möbelstücken und an Silikondichtungen wachsen können. Sichtbar wird der Befall durch eine Oberflächenveränderung, in Form von schwarzen und farbigen Flecken. Damit sich Schimmel bilden kann, ist vor allem Feuchtigkeit notwendig. Denn die Pilzsporen sind quasi überall in der Luft zu finden. Zusammen mit einer hohen Luftfeuchtigkeit siedeln sich diese dann an den Oberflächen an und treiben das Wachstum des Schimmelpilzes voran.
Daher stellt sich vor allem die Frage, welche Gründe für eine hohe Luftfeuchtigkeit verantwortlich sind. Hier lassen sich verschiedenste Faktoren nennen, zum Beispiel:
- Unzureichendes Lüften und Heizen (s. Leitfaden d. Bundesumweltamtes)
- Wärmebrücken durch undichte Fenster oder Türen
- Eindringende Feuchtigkeit
- Ungünstiges Mieterverhalten wie Trocknen von Wäsche in der Wohnung
Folgen von Schimmelbefall – diese gesundheitlichen Risiken drohen
Sie sollten einen Schimmelbefall in keinem Falle unterschätzen. Denn die Sporen des Pilzes verteilen sich in der Luft und werden eingeatmet. In der Lunge wird das Gift des Pilzes wiederum in den Körper aufgenommen. Eine hohe Sporenbelastung in der Luft kann folgende Symptome verursachen:
- Kopfschmerzen und Übelkeit
- Atemnot
- Halskratzen und Heiserkeit
- Gerötete und brennende Augen
- Erschöpfung und Atemlosigkeit
Es ist daher unverzichtbar, dass Sie bei einem vorliegenden Befall schnell reagieren und die Ursache erkennen und beheben.
Kosten für den Schimmelbefall – wer haftet im Fall der Fälle?
Die Frage, wer für die Kosten bei einem Schimmelbefall haftet, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn es ist entscheidend, was der genaue Grund für die Kontaminierung ist. Im Grunde gilt die Regel: Der Verursacher oder die Verursacherin des Schimmels muss die Kosten für die Instandsetzung tragen.
Ist daher beispielsweise ein unzureichendes Lüften und Heizen durch den Mieter oder die Mieterin der Grund, muss dieser eventuell auch die Beseitigung bezahlen. Sind undichte Fenster oder nasse Wände die Grundlage, ist der Vermieter oder die Vermieterin in der Pflicht. Bei einem Schimmelbefall muss daher zunächst die Ursache untersucht werden.
So gehen Mieter und Mieterinnen bei einem Schimmelbefall richtig vor
Als Mieter oder Mieterin einer Wohnung sollten Sie folgende Schritte einleiten, wenn Sie einen Befall mit Schimmel feststellen:
- Melden Sie den Befall Ihrer Vermieterschaft. Dies können Sie zunächst per Telefon machen. Anschließend sichert Sie ein Brief per Einschreiben zusätzlich ab. Melden Sie den Schaden nicht, können Sie im Zweifel für verursachte Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.
- Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos.
- Messen Sie Temperatur und Luftfeuchtigkeit regelmäßig und notieren Sie die Werte.
Diese Pflichten haben Sie als Vermieter oder Vermieterin bei Schimmelbefall
Sollten Sie Ihre Wohnung vermietet haben und Ihr Mieter oder die Mieterin meldet Ihnen einen Schimmelbefall, unterliegen Sie einigen Pflichten. Beauftragen Sie einen Spezialisten oder eine Spezialistin mit der Untersuchung des Schadens.
Nur wenn Sie einwandfrei nachweisen können, dass der Schaden durch den Mieter oder die Mieterin verursacht wird, können Sie die Kosten an ihn oder sie weiterreichen. Als Vermietender tragen Sie selbst die Beweislast. Die mietende Partei hat ein Anrecht auf Mängelbeseitigung und darf Ihnen hierzu eine Frist setzen. Kommen Sie Ihren Pflichten nicht nach, müssen Sie mit einer Kürzung der Miete oder sogar einem vollständigen Mietausfall rechnen.
Mieter- und Mieterinnenpflichten zur Vorbeugung von Schimmelbefall
Wenn Sie als Mieter oder Mieterin Schimmel entdecken, wird oft ein unzureichendes Lüftungsverhalten als Ursache vom Vermieter oder der Vermieterin als Ursache festgelegt. Sie sind durchaus verpflichtet, einige Grundregeln beim Bewohnen einer Immobilie zu berücksichtigen. Beachten Sie unbedingt den Leitfaden richtiges Heizen und Lüften des Bundesumweltamtes.
Schimmelbeseitigung – ein Fall für den Profi
Schimmelbeseitigung ist immer ein Fall für den Profi. Denn dieser kennt genau das fachgerechte Vorgehen und kann den Pilzbefall mit geeigneten Spezialmitteln bekämpfen. Dabei werden die folgenden Schritte durchlaufen.
Schritt 1: Feststellen der Ursache
Im ersten Schritt werden die Ursachen für den Schimmel ausgemacht. Denn nur wenn diese behoben werden, ist eine erneute Kontamination ausgeschlossen. Hierzu sind unter anderem wichtige Messungen erforderlich.
Schritt 2: Schutz
Alle kontaminierten Bereiche werden vom restlichen Bereich durch Schwarz-Weiß-Zonen getrennt. Es werden Luftreiniger aufgestellt und alles wird für die Arbeiten vorbereitet.
Schritt 3: Entfernen kontaminierter Elemente und Behandlung
Möbelstücke und Tapeten, die von Schimmel befallen sind, werden entfernt und ggf. wird der Putz nach den gesetzlichen Vorgaben abgefräst. Alle befallenen Oberflächen werden mit entsprechenden Mitteln desinfiziert. Die fachgerechte Anwendung der Mittel sollten Sie den Profis überlassen. Wir vom Malereibetrieb Sven Brockmann arbeiten ausschließlich mit chlorfreien Produkten.
Schritt 4: Instandsetzen der Schäden
Der Neuaufbau der bearbeiteten Flächen gehört zu den abschließenden Arbeiten, mit denen die restlichen sichtbaren Spuren beseitigt werden können. Wir vom Malereibetrieb Sven Brockmann kümmern uns gerne um alle anfallenden Aufgaben.